Presse
Artikel in der „Land und Forst“ 21. Dezember 2017
Posted on 8. Februar 2018 at 17:42 by Verena Möller
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Behandlung niedergelassene Praxis
Bitte achten Sie darauf, dass wir unsere Behandlungen nur nach vorheriger Terminabsprache durchführen können. Melden Sie sich bitte vorher telefonisch an, wenn Sie unserer Ergotherapiepraxis einen Besuch abstatten möchten, ohne dass Sie einen Termin haben. Wenn wir mobil außer Haus tätig sind, ist die Praxis möglicherweise nicht zu allen Zeiten besetzt. Vielen Dank.
Bezahlung der Ergotherapie
Die Kostenübernahme erfolgt durch ihre Krankenkasse. Sie benötigen eine ergotherapeutische Verordnung (Kassenrezept) von Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt .
Privatzahlung auf Honorarbasis
Individuelle Leistungs- und Kostenabsprache, abhängig von Diagnose, Zeitaufwand, Therapiedauer, Medienwahl usw.